Persönlichkeitsrechte - Gesetze - Verleumdungen

In dem Buch "Persönlichkeitsrechte" von Peter Raue mit dem Untertitel "Die Verteidigung der persönlichen Ehre" steht, dass es nicht erlaubt ist, private Emails oder Briefe öffentlich zu zitieren, es sei denn, es handelt sich um eine Person der Zeitgeschichte.

Man darf also ohne Erlaubnis der betreffenden Person keine Emails öffentlich auf seiner Webseite zitieren.

Man darf bestimmt wahre Tatsachen auch dann nicht öffentlich verbreiten, wenn sie die Intim- und Privatsphäre eine Person betreffen. Man darf solche wahren Tatsachen über das Privat- und Intimleben nur mit dem Einverständnis der betreffenden Person öffentlich erwähnen.

Das bedeutet, man darf zum Beispiel nicht schreiben, dass eine bestimmte Person einen schizophrenen Bruder hat, auch wenn die Tatsache wahr ist.

Mal angenommen, jemand wäre tatsächlich psychisch krank, so darf das niemand öffentlich ohne Erlaubnis des Betreffenden erwähnen.

Die Straftat der Verleumdung ist dann gegeben, wenn eine Unwahrheit wissentlich und wortwörtlich schriftlich oder mündlich geäußert wird. - Das heißt, eine Verleumdung kann nicht in ein Schreiben hinein interpretiert werden.

Wenn also jemand öffentlich behauptet, dass er verleumdet wurde, muss er nachweisen, dass die beschuldigte Person eine Unwahrheit wortwörtlich öffentlich über ihn geäußert und verbreitet hätte.

Wer tatsächlich verleumdet wird, kann durch einen Rechtsanwalt bzw. einer Rechtsanwältin eine Unterlassungsklage und Schmerzensgeld vom Verleumder beim zuständigen Amtsgericht beantragen.

Evelin Cervenkova
Lakota Oyate Information

Literaturhinweis

Autor: Peter Raue
Titel: Persönlichkeitsrechte
Untertitel: Die Verteidigung der persönlichen Ehre

Autor: Prof. Dr. Marian Paschke
Titel: Medienrecht
Springer Verlag

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